e-Prüfzeichen
Das Thema e-Prüfzeichen beschäftigt die Tuningwelt immer wieder und es sind viele Gerüchte im Umlauf. Eins davon ist, ist dass ich ALLES was ein Prüfzeichen hat frei verwenden kann. DAS IST FALSCH! Das beste beisspielt sind imm Moment die LED-Leuchten von Hella, Bosch und Philips. Diese sind e-Zertifiziert, allerdings nur auf bzw für bestimmte Scheinwerfer. Baue ich die jetzt in einen Scheinwerfer ein, der NICHT auf der Liste ist, verliert das e-Prüfzeichen und auch das Auto seine Zulassung!
Was ist, wenn man mit einem "gefälschten" oder "falschen" e-Prüfzeich fährt?
Oft wird bei Produkten aus Japan, USA, China Werbung für "E-Prüfzeichen" gemacht. Sehr oft stellt sich dann aber raus, dass dies nur nach der einfachsten Prüfung (elektromagnetische Verträglichkeit) ein e-Prüfzeichen haben und daher in der EU für den eigentlichen Verwenungszweeck nicht erlaubt / geprüft sind.
Daher: Wenn Ihr Euch unsicher seid, dann fragt direkt beim TÜV oder DEKRA nach !
Was ist, wenn man mit einem "gefälschten" oder "falschen" e-Prüfzeich fährt?
Oft wird bei Produkten aus Japan, USA, China Werbung für "E-Prüfzeichen" gemacht. Sehr oft stellt sich dann aber raus, dass dies nur nach der einfachsten Prüfung (elektromagnetische Verträglichkeit) ein e-Prüfzeichen haben und daher in der EU für den eigentlichen Verwenungszweeck nicht erlaubt / geprüft sind.
Ergebnis:
Nun, dies kann bis zur Stilllegung, Fahren ohne Zulassung und Versicherungentzug führen. Immer vom schlimmsten Fall ausgegangen! Meist gibt es nur ein Verwarnung und eine wiedervorführung bei der Polizei / TÜV.
Das Thema ist SEHR umfassend, daher möchte ich hier nur auf den einen kleinen Part eingehen.
Fangen wir an:
Das Thema ist SEHR umfassend, daher möchte ich hier nur auf den einen kleinen Part eingehen.
Fangen wir an:
Das e-Prüfzeichen besteht immer aus der Länderkennung, dem Verwendungszweck oder der Prüfart, sowie einer Kontrollummer. Die Reihenfolge ist oft unterschiedlich
Weiter gibt es:
Landeskennzeichnung:
E 1 = Deutschland; E 2 = Frankreich; E 3 = Italien; E 4 = Niederlande; E5 = Schweden; E 6 = Belgien; E 7 = Ungarn; E 8 = Tschechische Rep.; E 9 = Spanien; E11= Großbritannien; E12= Österreich; E13= Luxemburg; E14= Schweiz; E43= Japan; E45= Australien; E47= Südafrika; E48= Neuseeland
Der wichtige richtige Verwendungszweck:
Front:
A: Begrenzungslicht
A: Begrenzungslicht
B: Nebellicht
C: Abblendlicht
R: Fernlicht
CR: Fern- und Abblendlicht
C/R: Fern- oder Abblendlicht
HR: Halogen-Fernlicht
HC: Halogen-Abblendlicht
HCR: Halogen- Fern- und Abblendlicht
HC/R: Halogen- Fern- oder Abblendlicht
DC: Xenon-Abblendlicht
DR: Xenon-Fernlicht
DC/R Bi-Xenon Abblend- und Fernlicht (nicht zusammen einschaltbar; Ab 2012)
RL "Runing Light", Tagfahrlicht (meist in Verbindung mit Anderen Kennzeichen); auch erlaubt R87 oder R8
RL "Runing Light", Tagfahrlicht (meist in Verbindung mit Anderen Kennzeichen); auch erlaubt R87 oder R8
Heck:
A: Begrenzungsleuchte
AR: Rückfahrscheinwerfer
F: Nebelschlussleuchte
IA: Rückstrahler
R: Schlussleuchte
S1 Bremsleuchte
Blinker bzw. FRA (=Fahrtrichtungsanzeiger):
50R als FRA für Bikes zugelassen ()
11 als vorderer FRA
12 als hinterer FRA
1,1a,1b FRA vorn (PKW usw.)
2a FRA hinten (PKW usw.)
5 FRA seitlich
Weiter gibt es:
RD Schlußleuchte
S Bremsleuchte
IA, IIIA Rückstrahler
AR Rückfahrscheinwerfer
F Nebelschlußleuchte
HCR Abblend- und Fernlicht komb.
B Nebelscheinwerfer
"Nicht Leuchteinheiten", haben statt des Verwendungszwecks eine entsprechende Prüfartennummer (bekannteste: "Elektronische Verträglichkeit" ).